Checkliste Carport/ Garage legal ohne Baugenehmigung bauen bundesweit

Sie überlegen entweder ein Carport oder ein Fertiggarage zu kaufen oder selber zu bauen, dann sollten Sie bevor Sie sich für ein Carport oder eine Garage entscheiden unbedingt vorher klären, ob baurechtlich eine Baugenehmigung für das Carport/ die Garage erforderlich ist oder nicht. 

Für die kostenlose Abstimmung, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht ist die erste Anlaufstelle für Bauherren die Bauaufsichtbehörde der zuständigen Gemeinde. Heutzutage sind leider die Bausichtsbehörden häufig so überlastet, dass Bauherren keinen Zugang zur kostenlosen Bauberatung bekommen können. Daher sind Bauherren oft auf sich selbst gestellt bei der Frage, ob das Carport oder die Garage mit Baugenehmigung oder auch legal ohne Baugenehmigung gebaut werden kann. 

Wir Tekmet Architekten haben deswegen eine ausführliche Checkliste für Bauherren entwickelt, wonach Bauherren relevante Bauvorschriften nach Checkliste selbst durcharbeiten können und sich die Frage selbst beantworten können, ob für das geplante Carport oder die Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.

Checkliste "Die wichtigsten 8 Punkte in NRW - Legal Garage ohne Baugenehmigung - Legal Carport ohne Baugenehmigung - selber bauen"

Seit dem 1. Januar 2019 ist in Nordrhein-Westfalen die neue Landesbauordnung NRW in Kraft getreten. Seitdem können legal Garagen ohne Baugenehmigung und Carports ohne Baugenehmigung in NRW genehmigungsfrei errichtet werden. Das heißt jeder Bauherr kann legal ohne einen Achitekten zu beauftragen sowie ohne eine Baugenehmigung bei der Baubehörde zu beantragen eine Garage oder ein Carport auf seinem Grundstück selber planen und bauen.

Vorsicht: Genehmigungsfreie Garage oder genehmigungsfreies Carport heißt nicht, dass man als Bauherr frei ist von der Berücksichtigung des Bauplanungsrechts, des Bauordnugsrechts, der Garagenverordnung, von örtlichen Satzungen und des öffentlichen Rechts. 

Ein Bauherr, der ohne Architekt eine Garage ohne Baugenehmigung oder ein Carport ohne Baugenehmigung genehmigungsfrei selber bauen möchte, müsste auf eigenes Kostenrisiko trotzdem als nicht fachkundiger Laie alle planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Verordnungen, die im Einzelfall für sein Grundstück gelten, selbst recherchieren, alle Vorschriften richtig planen und richtig ausführen.

Wir TEKMET ARCHITEKTEN haben in der Checkliste "Die wichtigsten 8 Punkte in NRW - Legal Garage ohne Baugenehmigung - Legal Carport ohne Baugenehmigung" einen Auszug an Vorschriften zusammengestellt, die ein Bauherr selbst ohne Architekt richtig berücksichtigen müsste:

Übersicht Checkliste

"Die wichtigsten 8 Punkte in NRW - Legal Garage ohne Baugenehmigung - Legal Carport ohne Baugenehmigung"

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Check 1.   Liegt das Grundstück in einem Bebaunungplangebiet, im Innenbereich oder im Aussenbereich?

Check ​2.   Wie groß darf die Garage/ das Carport ohne Baugenehmigung (Grösse) sein?

Check 3.   Wird die vorgegebene Grundflächenzahl GRZ  im Bebauungsplan überschritten mit der Grundfläche der Garage oder des Carports?

Check 4.   Sind im Bebauungsplan textliche Festsetzungen für Garagen und Carports getroffen worden?

Check 5.   Hat die Gemeinde eine Gestaltungssatzung für Garagen und Carports erlassen, die einzuhalten ist? 

Check 6.   Ist ein Standsicherheitsnachweis für eine Garage ohne Baugenehmigung/ oder ein Carport ohne Baugenehmigung erforderlich?

Check 7.   Ist das Einverständis des Nachbarn erforderlich, wenn die Garage oder das Carport an der Nachbargrenze errichtet werden soll?

Check 8.   Was ist zu beachten hinsichtlich Zu- und Abfahrt zur Garage oder zum Carport?

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Check 1. Liegt das Grundstück in einem Bebaunungplangebiet, im Innenbereich oder im Aussenbereich?

Ein Gemeindegebiet setz sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus Grundstücken zusammen 

  1. die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
  2. eines Innenbereiches nach § 34 BauGB oder
  3. eines Aussenbereiches nach § 35 BauGB liegen. 

Nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und im Innenbereich nach § 34 BauGB darf genehmigungsfrei eine Garage oder ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut werden.

Der Innenbereich ist definiert durch eine  im Zusammenhang bebautes Ortsteil mit einer durchgehend geschlossene Bebauung außerhalb von Bebauungsplangebieten und Aussenbereich.

Der Aussenbereich ist definiert durch Flächen, die außerhalb eines Bebauungsplangebietes und die ausserhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich) liegen.

Der Aussenbereich muss von jeder nicht privilegierten Bebauung frei bleiben. Alle Flächen, die außerhalb eines Bebauungsplanes und ausserhalb eines Innenbereiches nach § 34 BauGB liegen, gelten als Aussenbereich nach § 35 BauGB. 

Fazit 1: Sollte Ihr Grundstück sich im Aussenbereich befinden ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Fazit 2: Ist Ihr Grundstück nicht im Aussenbereich, sondern im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Innenbereich nach § 34, dann sollten Sie für das geplante Carport/ die Garage als nächstes die Zulässigkeit als verfahrensfreies, genehmigungsfreies, baugenehmigungsfreis Bauvorhaben prüfen, dann wäre keine Baugenehmigung erforderlich.

Bundesweit ist nämlich zu unterscheiden, das Carports/ Garagen entweder als

  1. verfahrensfreie, genehmigungsfreie, baugenehmigungsfreie Bauvorhaben gelten und ohne Baugenehmigung gebaut werden könnnen oder als
  2. baugenehmigungpflichtige Bauvorhaben nur mit Einreichung einer Baugenehmigung errichtet werden dürfen. 

Check ​2. Wie groß darf die geplante Garage/ das Carport (Grösse) sein, damit das Bauvorhaben je nach Bundesland als verfahrensfrei, genehmigungsfrei, baugenehmigungsfrei gilt?

Generell ist vor dem Bau eines Gebäudes ein Bauantrag/Baugenehmigung bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Im Baurecht ist allerdings für einfachere Bauvorhaben wie zum Beispiel Carports/ Garagen eine Erleichterung für den Bauherrn vorgesehen, wonach für Carports/Garagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn Sie bestimmte Vorgaben einhalten. 

Bundesland abhängig werden in der jeweils gültigen Landesbauordnung Bauvorhaben für die keine Baugenehmigung erforderlich ist entweder als verfahrensfreies, genehmigungsfreies oder baugenehmigungsfreies Bauvorhaben bezeichnet. 

Damit Ihr geplantes Carport/ die Garage gemäß Landesbauordnung Ihres Bundeslandes als verfahrensfreies, genehmigungsfreies oder baugenehmigungsfreies Bauvorhaben gilt, darf Ihr Grundstück nicht im Aussenbereich liegen und die maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze dürfen nicht überschritten werden. Achtung sollte auf Ihrem Grundstück bereits eine Garage oder ein Carport  vorhanden sein, dann ist für die zweite Garage oder das zweite Carport grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.

Der nachfolgenden Tabelle 1 kann man für jedes Bundesland die maximal zulässige Größe für Carports/Garagen, die ohne Baugenehmigung gebaut werden können, entnehmen. Die maximal zulässige Größe ist sowohl für Einzelcarports/ -garagen als auch für Doppelcarports/ -Garagen heranzuziehen.

Fazit 3: Halten Sie mit Ihrem geplanten Carport/ Garage die in der Tabelle 1 angegeben maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze ein und es gibt kein Bestand Carport/ Garage auf Ihrem Grundstück, können Sie Ihr Carport/Garage legal ohne Baugenehmigung bauen, wenn Sie auch alle anderen Vorgaben in der Checkliste einhalten. 

Prüfen Sie in der Tabelle 1 siehe unten, ob Sie mit Ihrem geplanten Carport/Garage egal ob Einzelcarport oder Doppelcarport die maximal zulässige Abmessung/ Größe in Ihrem Bundesland für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie Vorhaben einhalten können oder größer und höher als zulässig bauen möchten.

Fall 1: Sollten Sie den Bau eines zweiten Carports/ zweiten Garage auf Ihrem Grundstück planen und ist bereits ein Carport/ eine Garage auf Ihrem Grundstück vorhanden so ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Eine weitere Prüfüng auf Genehmigungsfreiheit ist nicht erforderlich.

Fall 2: Auf Ihrem Grundstück sind im Bestand keine Carports/ Garagen vorhanden und Sie planen das erste Carport / die erste Garage auf Ihrem Grundstück, das größer und höher als zulässig für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie Vorhaben sein soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich. 

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Check 3. Wird die vorgegebene Grundflächenzahl GRZ  im Bebauungsplan überschritten mit der Grundfläche der Garage oder des Carports?

Liegt das Grundstück in einem Bebauungsplangebiet darf die dort vorgegebene Grundflächenzahl GRZ nicht überschritten werden. Die Grundflächenzahl GRZ gibt an wieviel Fläche des Grundstücks überbaut werden können. Ist die GRZ 0,4 können 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden. Zum Beispiel könnte ein Grundstück mit einer Fläche von 1000 qm maximal 400 qm überbaut werden. Die Berechnungsmethode der GRZ hängt vom Zeitpunkt ab, wann der Bebauungsplan erlassen wurde. 

Bei einem Bebauungsplan vor 1990 wird die Grundfläche der Garage oder des Carports nicht eingerechnet in die Grundflächenzahl GRZ. Somit ist der Bau einer Garage/ eines Carports zulässig.

Bei einem Bebauungsplan nach 1990 ist die Grundfläche der Garage/ des Carports in die Grundflächenzahl GRZ einzurechnen und darf die maximale GRZ für das Grundstück nicht überschreiten. Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl GRZ sind die Grundflächen des Hauses, Garagen, Carports, Stellplätzen, Zufahrten, Gartenhäuser (Nebenanlagen im Sinne des § 14), Bauten unter Geländeoberfläche, zusammenzurechnen. Wenn die GRZ bereits ausgeschöpft ist, ist der Bau einer Garage/eines Carports nicht zulässig auf dem Grundstück.

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Check 4. Sind im Bebauungsplan textliche Festsetzungen für Garagen und Carports getroffen worden?

In Bebauungsplänen gibt es auch textliche Festsetzungen, die unbedingt geprüft werden sollten, ob hinsichtlich Garagen/ Carports Regelungen getroffen wurden, die einzuhalten sind. Zum Beispiel kann festgelegt sein, das Garagen/ Carports nur in dafür ausgewiesenen Flächen gebaut werden können und das in unbebauten Flächen zu öffentlichen Straßen zum Beispiel in Vorgärten keine Garage/ kein Carport zulässig ist. 

Check 5. Hat die Gemeinde eine Gestaltungssatzung für Garagen und Carports erlassen, die einzuhalten ist?

In einigen Gemeinden kann es sein, dass eine Gestaltungssatzung erlassen wurde mit Festlegungen für die Ausführungsweise der Garagen/ Carports. 

Manche Gemeinden schreiben für Garagen/ Carports die Dachform vor, so kann ein Satteldach oder Flachdach sogar eine Dachgegrünung festgelegt sein. 

Für Carports kann das Baumaterial vorgegeben sein, dass zum Beispiel nur Carports in Holz und/oder Stahl zulässig sind. Darüber hinaus kann vorgeschrieben sein, das nur Carports ohne Seitenverkleidung oder Carports mit höchstens zwei geschlossen Wandseiten gebaut werden dürfen. Sofern Carports direkt an einer Hauswand angeordnet sind, wäre eventuell zu berücksichtigen, dass auch diese Wand als eine geschlossene Wandseite gelten kann.

Check 6. Ist ein Standsicherheitsnachweis für eine Garage ohne Baugenehmigung/ oder ein Carport ohne Baugenehmigung erforderlich?

Ja, auch bei einer Garage oder einem Carport, das legal ohne Baugenehmigung genehmigungsfrei errichtet werden kann, muss ein Standsicherheitsnachweis sowie eine Bescheingung, dass die Garage oder das Carport nach Statik gebaut wurde von einem Tragwerkplaner vorliegen. Haben Sie die Absicht eine fertig Garage oder einen fertig Carport Bausatz von einem Hersteller zu kaufen, stellt der Hersteller Ihnen in der Regel die Typenstatik sowie die Zeichnungen zur Verfügung. Vor dem Kauf einer fertig Garage oder eines fertig Carport Bausatzes muss geprüft werden, ob alle bauplanungsrechlichen und bauordnungsrechlichen Vorschriften und Vorgaben, die für Ihr Grundstück gelten von der fertig Garage/ dem fertig Carport Bausatz erfüllt werden.

Check 7. Ist das Einverständis des Nachbarn erforderlich, wenn die Garage/ das Carport an der Nachbargrenze errichtet werden soll?

Hält man mit der Garage oder dem Carport alle bauplanungsrechlichen, bauordnungsrechlichen Vorschriften ein, ist das Einverständnis des Nachbarn nicht erforderlich.  

Nur wenn man mit der Garage oder dem Carport von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen möchte, zum Beispiel an der Nachbargrenze länger als die erlaubten 9m bauen möchte ist das Einverständnis des betroffenen Nachbarn erforderlich. In diesem Fall ist auch ein Baugenehmigung erforderlich.

Check 8. Was ist zu beachten hinsichtlich Zu- und Abfahrt zur Garage oder zum Carport?

Nach der aktuellen Garagenverodnung GarVO in NRW muss mindestens 3 m Länge als Zu- und Abfahrt zwischen Garage/ Carport und öffentlicher Verkehrsfläche vorhanden sein.  Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche ungehindert möglich ist. 

Hat Ihr Grundstück bereits eine Zufahrt mit abgesenkten Bordstein zur öffentlichen Verkehrsfläche, dann ist von öffentlichen Verkehrsfläche die Mindestlänge von 3m zu der Garage oder dem Carport zu beachten.

Falls Ihr Grundstück noch keine Zufahrt mit abgesenkten Bordstein hat und ein Gehweg/Radweg entlang der Grundstücksgrenze verläuft, ist ein Antrag für Grundstückszufahrt bei der zuständigen Baubehörde der Gemeinde erforderlich. Das absenken eines Bordsteins ist ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nicht zulässig. Nach Antragsstellung und Genehmigung beauftragt die Gemeinde auf Kosten des Bauherrn meistens ein Straßenbauunternehmen und lässt den Bordstein absenken.

Für den Fall, dass die Zufahrt nicht offen sondern duch eine Schranke oder ein Schiebetor geschlossen sein soll, muss ein Stauraum für wartende Kraftfahrzeuge vorhanden sein damit die Sicherheit im öffentlichen Verkehr nicht beeinträchtigt ist. 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen - NRW - Legal Garage ohne Baugenehmigung selber bauen - Legal Carport ohne Baugenehmigung selber bauen

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FAQ 1.    Kann ich als Bauherr legal in NRW "ohne Architekt" eine "Garage ohne Baugenehmigung" oder ein "Carport ohne Baugenehmigung" genehmigungsfrei sebst bauen? 

FAQ 2.   Welches Kostenrisiko hat ein Bauherr allein zu tragen, wenn er ohne fachkundige Beratung durch einen Architekten eine Garage oder ein Carport, das ohne Baugenehmigung genehmigungsfrei errichtet werden kann, selbst plant und baut?

FAQ 3.    Wie kann ein Bauherr das Kostenrisiko aufgrund einer Nachbarbeschwerde schon vor dem Bau einer "Garage ohne Baugenehmigung" oder eines "Carports ohne Baugenehmigung" verhindern?

FAQ 4.    Welche Vorteile hat ein Bauherr Tekmet Architekten mit dem Nachweis der Genehmigungsfreiheit der Garage/ des Carports für das Grundstück zu beauftragen?  

FAQ 5.    Welche Leistungen erbringt Tekmet Architekten für eine Garage ohne Baugenehmigung/ ein Carport ohne Baugenehmigung um die Genehmigungsfreiheit nachzuweisen?

FAQ 1. Kann ich als Bauherr legal in NRW "ohne Architekt" eine "Garage ohne Baugenehmigung" oder ein "Carport ohne Baugenehmigung" genehmigungsfrei seber bauen? 

Ja, ein Bauherr kann eigenverantwortlich auf eigenes Kostenrisiko "ohne Einschaltung eines Architekten" eine "Garage ohne Baugenehmigung" oder ein "Carport ohne Baugenehmigung" genehmigungsfrei selbst bauen.

Die Genehmigungsfreiheit, dass legal in NRW eine Garage oder ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden kann auch ohne Architekt, ist in der Regel an die Einhaltung der Vorschriften in der Checkliste  "Die wichtigsten 8 Punkte in NRW - Legal Garage ohne Baugenehmigung - Legal Carport ohne Baugenehmigung" geknüpft. Die Checkliste ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Da in Ihrer Gemeinde im Einzelfall für Ihr Grundstück örtliche Vorschriften gelten können, können wir keine Gewähr für die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit der Checkliste im Einzelfall für Ihr Grundstück übernehmen. Die Checkliste ersetzt im Einzelfall für Ihr Grundstück nicht die persönliche Beratung durch einen fachkundigen Architekten. 

FAQ 2. Welches Kostenrisiko hat ein Bauherr allein zu tragen, wenn er ohne fachkundige Beratung durch einen Architekten "eine genehmigungsfreie Garage oder genehmigungsfreies Carport ohne Baugenehmigung" selbst plant und baut?


Risiko Bauherr ist Laie im Baurecht:

Auch wenn eine Garage oder ein Carport genehmigungsfrei ohne Baugenehmigung und ohne Architekt gebaut werden kann, muss trotzdem der Bauherr eigenverantwortlich als nicht fachkundiger Laie alle planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Verordnungen, die im Einzelfall für sein Grundstück gelten, selbst recherchieren, alle Vorschriften richtig planen und richtig ausführen.

Risiko Masse an Vorschriften für Garage/ Carport ohne Baugenehmigung:

Ohne Architekt hat der Bauherr das Risiko zu tragen, dass aufgrund der Masse an Vorschriften für Garagen/Carports kann eine Vorschrift übersehen oder falsch umgesetzt werden. Wenn dann sich auch nur ein Nachbar gestört oder beeinträchtigt fühlt durch die Lage, die Höhe oder die Abmessung der Garage/ des Carports, erfolgt oft eine Nachbarbeschwerde an die Baubehörde.

Kostenrisiko Garage/ Carport ohne Baugenehmigung Strafe:

Wenn kein Architekt beauftragt wurde, ist das Kostenrisiko allein beim Bauherrn, wenn infolge einer Nachbarbeschwerde und nach Prüfung durch die Baubehörde die Garage oder das Carport als nicht zulässig, als nicht konform den Vorschriften, als nicht genehmigungsfrei beurteilt wird. In diesem Fall hat der Bauherr als Strafe möglicherweise die Garage oder das Carport auf eigene Kosten zurückzubauen. Zusätzlich werden dem Bauherrn Strafgebühren in Rechnung gestellt.

In einem Beispiel Fall hatte ein Bauherr eigenverantwortlich ohne Architekt eine Garage an der Nachbargrenze zu hoch gebaut und musste als Strafe die Garage aufgrund einer Nachbarbeschwerde abreißen.  (Quelle JURAFORUM)

Jeder Bauherr kann das Kostenrisiko verhindern.

FAQ 3. Wie kann ein Bauherr das Kostenrisiko aufgrund einer Nachbarbeschwerde schon vor dem Bau einer "Garage ohne Baugenehmigung" oder eines "Carports ohne Baugenehmigung" verhindern?

Das Kostenrisiko kann jeder Bauherr leicht verhindern mit Beauftragung von Tekmet Architekten für die Prüfung und den Nachweis der Gehmigungsfreiheit vor dem Bau einer Garage oder eines Carports auf Ihrem Grundstück. 

Durch die Beauftragung von Tekmet Architekten profitiert ein Bauherr von den Vorteilen der Übertragung des kompletten Kostenrisikos auf uns Tekmet Architekten. Im Falle einer Nachbarbeschwerde und einer Prüfung durch die Baubehörde, haften wir für unsere Leistung mit unserer Berufshaftplfichtversicherung.

FAQ 4. Welche Vorteile hat ein Bauherr Tekmet Architekten mit dem Nachweis der Genehmigungsfreiheit der Garage/ des Carports auf seinem Grundstück zu beauftragen?  


Vorteil 1: Vermeidung eines Fehlkaufs bei fertig Garage/ fertig Carport Bausatz

Wir teilen Ihnen mit dem Nachweis über die Genehmigungsfreiheit die zulässige Lage und alle Eigenschaften wie Materialien und Abmessungen für die fertig Garage oder den fertig Carport Bausatz mit, damit Sie alle Vorschriften, die für Ihr Grundstück gelten, beim Kauf vorab berücksichtigen können. Dadurch kann es zu keinem Fehlkauf kommen.

Vorteil 2: Nachweis der Genehmigungsfreiheit sofort parat bei einer Nachbarbeschwerde

Im Falle einer Nachbarbeschwerde haben Sie sofort den Nachweis über die Genehmigungsfreiheit mit Lageplan und Architektenstempel für Baubehörden und Nachbarn parat. Somit können Sie im ersten Schritt die Zulässigkeit der Garage/ des Carports den Nachbarn und der Baubehörde sofort vorlegen.

Vorteil 3: Kostenlos Sachverständige, Gutachten, Rechtsanwälte

Sollten die Nachbarn und die Baubehörde trotz dem Nachweis über Genehmigungsfreiheit durch Tekmet Architekten darauf bestehen, dass die Garage/ der Carport in einigen Punkten nicht genehmigungsfrei nicht zulässig wäre, ist das einzige was Sie als Bauherr machen müssen uns Tekmet Architekten zu informieren. Tekmet Architekten sind haftbar für Planungsfehler und unsere Berufshaftpflichtversicherung beauftragt Sachverständige, Gutachten und Rechtsanwälte um den Vorwurf der Nachbarn/der Baubehörde abzuwänden. Alle Kosten, die für das Widerlegen des Vorwurfes der Nachbarn/Baubehörde entstehen auch wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen würde, wird durch unsere Berufshaftpflichtversicherung beglichen. Dieser Prozess ist für Sie als Bauherr komplett kostenlos, wenn Sie uns beauftragen.

Vorteil 4: Kostensicherheit/ Kostenübernahme im Falle eines Planungsfehlers

Sollte es doch der Fall sein, das wir einen Planungsfehler bei der Genehmigungsfreiheit der Garage/ des Carports gemacht haben, übernimmt unsere Berufshaftpflichtvesicherung alle Kosten die daraus entstanden sind. Wenn zum Beispiel die Garage/ das Carport versetzt, umgebaut oder zurückgebaut und neugebaut werden muss, um den Planungsfehler zu beheben, dann übernimmt unsere Berufshaftpflichtversicherung alle damit verbundenen Baukosten.

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FAQ 5. Welche Leistungen erbringt Tekmet Architekten um die Genehmigungsfreiheit einer Garage/ eines Carports auf Ihrem Grundstück nachzuweisen?

Für die Prüfung der Genehmigungsfreiheit einer Garage/ eines Carports nehmen wir Tekmet Architekten Kontakt mit Ihrer zuständigen Baubehörde auf und prüfen alle Vorschriften, die im Einzelfall für Ihr Grundstück gelten:

  1. Wir prüfen, ob Ihr Grundstück in einen Bebauungsplangebiet, im Innenbereich oder im Aussenbereich liegt.

  2. Wir prüfen, ob die gewünschte Größe der Garage/ des Carports mit Zufahrt genehmigungsfrei auf Ihrem Grundstück realisiert werden kann.  

  3. Wir berechnen für Ihr Grundstück die Grundflächenzahl neu einschließlich der Grundfläche der Garage/des Carports mit Zufahrt und prüfen, ob die vorgegebene Grundflächenzahl für Ihr Grundstück eingehalten wird.  

  4. Wir prüfen, ob im im Bebauungsplan textliche Festsetzungen für Garagen/ Carports getroffen sind und berücksichtigen diese. 

  5. Wir prüfen, ob Ihre Gemeinde eine Gestaltungssatzung für die Ausführungsweise von Garagen/ Carports erlassen hat und berücksichtigen diese. 

  6. Wir teilen Ihnen alle baurechtlich geforderten Eigenschaften wie Materialien, Konstruktion, Dachform und Abmessung für eine fertig Garage/ ein fertig Carport mit, damit Sie beim Kauf alle Eigenschaften vorab richtig berücksichtigen können. Dadurch wird vorab ein Fehlkauf vermieden.

  7. Wir halten auf Ihrem Grundstück bei der Lage der Garage/ des Carports alle  bauplanungsrechlichen, bauordnungsrechlichen Vorschriften so ein, dass ein Einverständnis der Nachbarn nicht erforderlich wird. 

  8. Wir planen Ihre Zu- und Abfahrt so, dass alle Vorschriften der Garagenverodnung eingehalten werden.    

Wenn auf Ihrem Grundstück eine Garage oder ein Carport nach Prüfung durch Tekmet Architekten genehmigungsfrei, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen, zulässig ist bekommen Sie als Nachweis der Genehmigungsfreiheit einen Lageplan mit Architektenstempel mit Darstellung der Lage und Zufahrt und allen baurechltich geforderten Eigenschaften.

Eventuell kann auch als Ergebnis rauskommen, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, die wir in diesem Fall für Sie auch erstellen können.

Der große Vorteil für Sie als Bauherr liegt darin, dass Sie mit Beauftragung von Tekmet Architekten übertragen Sie uns das Kostenrisiko  aufgrund einer Nachbarbeschwerde und einer Prüfung durch die Baubehörde.  

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