Carport Baugenehmigung: Wann ist eine Genehmigung für ein Carport erforderlich und wann nicht?

Sie sind Hausbesitzer und überlegen ein Carport zu kaufen, bevor Sie sich für ein Carport entscheiden, ist unbedingt vorher zu klären, ob baurechtlich eine Baugenehmigung für das Carport erforderlich ist oder nicht. Zusammengefasst ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen wie man vorgehen muss.

​​​​​​​Prüfung Grundstück: Liegt das Grundstück im Bebauungsplan Gebiet, im Innenbereich oder im Aussenbereich?

Als aller Erstes ist zu prüfen, ob sich Ihr Grundstück auf dem das Carport errichtet werden soll im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Aussenbereich befindet.

Ein Gemeindegebiet setz sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aus Grundstücken zusammen die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, eines Innenbereiches nach § 34 BauGB oder eines Aussenbereiches nach § 35 BauGB liegen. 

  • Nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und im Innenbereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB darf gebaut werden. 
     
  • Der Aussenbereich muss von jeder nicht privilegierten Bebauung frei bleiben. Alle Flächen, die außerhalb eines Bebauungsplanes und ausserhalb eines Innenbereiches nach § 34 BauGB liegen, gelten als Aussenbereich nach § 35 BauGB. 

Fazit 1: Sollte Ihr Grundstück sich im Aussenbereich befinden ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Fazit 2: Ist Ihr Grundstück nicht im Aussenbereich, sondern im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Innenbereich nach § 34, dann sollten Sie für das geplante Carport als nächstes die Zulässigkeit als verfahrensfreies, genehmigungsfreies, baugenehmigungsfreis Bauvorhaben prüfen, dann wäre keine Baugenehmigung erforderlich.

Bundesweit ist nämlich zu unterscheiden, das Carports entweder als

  1. verfahrensfreie, genehmigungsfreie, baugenehmigungsfreie Bauvorhaben gelten und ohne Baugenehmigung gebaut werden könnnen oder als
  2. baugenehmigungpflichtige Bauvorhaben nur mit Einreichung einer Baugenehmigung errichtet werden dürfen. 

1. Was sind verfahrensfreie, genehmigungsfreie, baugenehmigungsfrei Bauvorhaben?

Wann kann man ein Carport ohne Baugenehmigung bauen?

Generell ist vor dem Bau eines Gebäudes ein Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Im Baurecht ist allerdings für einfachere Bauvorhaben wie zum Beispiel Carports eine Erleichterung für den Bauherrn vorgesehen, wonach für Carports keine Baugenehmigung erforderlich ist.

  • Bundesland abhängig werden in der jeweils gültigen Landesbauordnung Bauvorhaben für die keine Baugenehmigung erforderlich ist entweder als verfahrensfreies, genehmigungsfreies oder baugenehmigungsfreies Bauvorhaben bezeichnet. 
     
  • Damit Ihr geplantes Carport gemäß Landesbauordnung Ihres Bundeslandes als verfahrensfreies, genehmigungsfreies oder baugenehmigungsfreies Bauvorhaben gilt, darf Ihr Grundstück nicht im Aussenbereich liegen und die maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze dürfen nicht überschritten werden.

Der nachfolgenden Tabelle 1 kann man für jedes Bundesland die maximal zulässige Größe für Carports, die ohne Baugenehmigung gebaut werden können, entnehmen. Die maximal zulässige Größe ist sowohl für Einzelcarports als auch für Doppelcarports heranzuziehen.

Fazit 3: Halten Sie mit Ihrem geplanten Carport die in der Tabelle 1 angegeben maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze ein, können Sie Ihr Carport legal ohne Baugenehmigung bauen. 

2. Wann ist für ein Carport eine Baugenehmigung erforderlich?

Carport als "baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben"

Eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben ist immer erforderlich, wenn die maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie nicht eingehalten und überschritten werden.

Das ist immer der Fall, wenn Sie größer und höher als zulässig für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie Vorhaben bauen möchten.

Prüfen Sie in der Tabelle 1 siehe oben, ob Sie mit Ihrem geplanten Carport egal ob Einzelcarport oder Doppelcarport die maximal zulässige Abmessung/ Größe in Ihrem Bundesland für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie Vorhaben einhalten können oder größer und höher als zulässig bauen möchten.

Fazit 4: Wenn Ihr geplantes Carport die maximal zulässige Größe, Grundfläche, mittlere Höhe, Dachform, Abstandsfläche, Länge an der Nachbargrenze für verfahrensfreie, genehmigungsfreie und baugenehmigungsfreie Bauvorhaben überschreitet, ist eine Baugenehmigung erforderlich. 

FAQ Häufige gestellte Fragen Baugenehmigung Carport